Dienstnehmer - Steuer- und Pauschalbeträge 

Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften bei anderen Einkünften von über (§ 41 Abs 1EStG) 730,00

Veranlagungsfreibetrag für andere Einkünfte (§ 41 Abs 3 EStG) 730,00 (einschleifend)

  jährlich
Geldwerter Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen    365,00
Dabei empfangene Sachzuwendungen (§ 3 Abs 1 Z 14 EStG)  186,00
Freibetrag für Zukunftssicherung (§ 3 Abs 1 Z 15 a EStG)   300,00
Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligung (§ 3 Abs 1 Z 15 b EStG)  1.460,00
Werbungskostenpauschbetrag (§ 16 Abs 3 EStG)  132,00
Landarbeiterfreibetrag (§ 104 EStG)   171,00

  monatlich
Schmutz, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Überstundenzuschläge
für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: 
 
Wenn Leistung überwiegend bei Tag  360,00
Wenn Leistung überwiegend bei Nacht  540,00
(§ 68 Abs 1 und 6 EStG)     
50 % Überstundenzuschlag:     
Zusätzlich zu § 68 Abs 1 sind Zuschläge für die ersten 10 Überstunden steuerfrei, höchstens jedoch  86,00
(§ 68 Abs 1 und 6 EStG)    

  pro Arbeitstag
Gutscheine steuerfrei für:  
Essen in Betriebskantine oder Gaststätte   4,40
Lebensmittelgutscheine  1,10
(§ 3 Abs 1 Z 17 EStG)    

 

Stand Februar 2012

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