Sachbezugswerte
Dienstwagen
| Monatliche Anzahl der Privatkilometer | Monatlicher Prozentsatz | Monatlicher Höchstbetrag |
| Privatfahrten bis 500 km | 0,75 % d. Anschaffungskosten | Max. 300,00 |
| Privatfahrten über 500 km | 1,5 % d. Anschaffungskosten |
Max. 600,00 |
Kfz-Abstell- oder Garagenplatz
Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte genutzte (Arbeitnehmer- oder Arbeitgeber eigene) Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezug von EUR 14,53 monatlich anzusetzen.
Dienstwohnung
Die Quadratmeterpreise beinhalten auch die Betriebskosten (bei Kostentragung durch den Arbeitnehmer 25 % Abschlag), nicht aber die Heizkosten. Übernimmt der Arbeitgeber auch die Heizkosten, kommt es zu einem Zuschlag von EUR 0,58 je m². Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezugswert.
Wenn der Arbeitgeber die Wohnung anmietet ist der Sachbezugswert um auf die Wohnung entfallende tatsächliche Heizkosten des Arbeitnehmers zu erhöhen.
Ab 1.1.2009 als monatlicher Quadratmeterwert ist jeweils der am 31.10. des Vorjahres geltende Richtwert gemäß § 5 des Richtwertgesetzes anzusetzen. Die Quadratmeterwerte beinhalten auch die Betriebskosten. Die Sachbezugswerte laut Richtwertegesetz betragen pro m² Wohnfläche (in € pro Quadratmeter):
| ab 2011 | ||
| Burgenland | 4,47 | |
| Kärnten | 5,74 | |
| Niederösterreich | 5,03 | |
| Oberösterreich | 5,31 | |
| Salzburg | 6,78 | |
| Steiermark | 6,76 | |
| Tirol | 5,99 | |
| Vorarlberg | 7,53 | |
| Wien | 4,91 |
Hausbesorger, Hausbetreuer und Portiere erhalten einen Abschlag von 35 %.
Für Wohnungen, die nicht als Normalwohnung (Küche, Bad und WC in der Wohnung) anzusehen sind, gebührt vorerst ein Abschlag von 30 %. Von dem sich ergebenden Wert ist ein weiterer Abschlag von 35 % vorzunehmen.
Volle frei Station
Monatlich 196,20 darin sind enthalten:
| Für Wohnung (ohne Beheizung und Beleuchtung) | 1/10 |
| Beheizung und Beleuchtung | 1/10 |
| 1. und 2. Frühstück | je 1/10 |
| Mittagessen | 3/10 |
| Jause | 1/10 |
| Abendessen | 2/10 |
Stand Februar 2012
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