Tages- und Nächtigungsgebühren
InlandsreisenTagesgeld:
Die Dienstreise muss länger als 3 Stunden dauern. Ab dieser Dauer kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel des Tagesgeldes verrechnet werden. Dauert eine Dienstreise mehr als 11 Stunden, so steht der volle Satz zu (gilt aber für 24 Stunden).
Für Dienstnehmer gelten aufgrund des Kollektivvertrages oder anderer lohngestaltender Vorschriften andere Voraussetzungen und die Reisekosten sind unter Umständen anders zu berechnen.
Nächtigungsgeld:
(Achtung bei Dienstnehmern auf lohngestaltende Vorschriften und §26 EStG und auf 120 Kilometer Regelung achten)
Für Nächtigungen im Inland können die Kosten der Nächtigung inkl. Frühstück geltend gemacht werden; erfolgt kein belegmäßiger Nachweis, können pauschal 15,00 pro Nacht geltend gemacht werden.
| Land | Tagesgebühr | Nächtigungsgebühr |
| Österreich | 26,40 | 15, 00 |
Auslandsreisen
Tages- und Nächtigungsgelder:
Bei Auslandsdienstreisen kann der Höchstsatz der Auslandsreisesätze geltend gemacht werden. Nächtigungskosten inkl. Frühstück können auch laut Belege im tatsächlichen entstandenen Ausmaß geltend gemacht werden.
| Land | Tagesgebühr | Nächtigungsgebühr |
| Deutschland | 35,30 | 27,90 |
| Grenzorte | 30,70 | 18,10 |
Stand Februar 2012
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