arbeitsrechtliche Kündigungsfristen

Aufgrund der vielen individuellen Gestaltungsmöglichkeiten durch Dienst- und Kollektivverträge bitten wir Sie bei Fragen, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Kündigungsfristen laut Angestelltengesetz:

a) Arbeiter: (Kollektivvertrag beachten)  14 Tage

b) Angestellte:
durch den Arbeitgeber:

unter 2 Dienstjahren 6 Wochen 
vom 3. bis 5. Dienstjahr  2 Monate 
vom 6. bis 15. Dienstjahr 3 Monate 
vom 16. bis 25. Dienstjahr  4 Monate 
ab dem 26. Dienstjahr 5 Monate 
jeweils zum Quartalsende

durch den Angestellten:
1 Monat zum Monatsletzten

 

Abfertigung alt:

a) Angestellte:

unter 3 Dienstjahren 0 Monatsentgelte 
nach Vollendung des 3. Dienstjahres 2 Monatsentgelte
nach Vollendung des 5. Dienstjahres     3 Monatsentgelte  
nach Vollendung des 10. Dienstjahres   4 Monatsentgelte
nach Vollendung des 15. Dienstjahres   6 Monatsentgelte
nach Vollendung des 20. Dienstjahres    9 Monatsentgelte
nach Vollendung des 25. Dienstjahres    12 Monatsentgelte

b)  Arbeiter:
Regelung wie bei Angestellten (kollektivvertragliche Regelungen beachten)

Stand Februar 2012

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