sozialversicherungsrechtliche Werte

Versicherungsgrenze neuer selbständig Erwerbstätiger (Pflichtversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG)

   2008  2009  2010  2011  2012
 Versicherungsgrenze I           
 Monatlich  537,78  537,78  537,78  537,78  537,78
 Jährlich    6.453,36  6.453,36  6.453,36   6.453,36  6453,36
           
 Versicherungsgrenze II          
 Monatlich    349,01  357,74  366,36  374,02  376,26
 Jährlich    4.188,12  4.292,88  4.395,96  4.488,24  4.515,12
           
 Kleinstunternehmer             
 Umsatzgrenze   30.000,00  30.000,00  30.000,00  30.000,00  30.000,00
 Grenze Einkünfte   4188,12  4.292,88  4.396,96  4.488,24  4.515,12

Versicherungsgrenze I:
Ausschließliche Tätigkeit gemäß § 2 Abs 1 Z 4 GSVG
Einkünfte/Gewinn aus dieser Tätigkeit nicht über dieser Versicherungsgrenze

Versicherungsgrenze II:
Wenn noch andere Erwerbstätigkeiten ausgeübt oder andere Bezüge, wie Pension-, Ruhe- oder Versorgungsgenuss, Kranken- oder Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Sonderunterstützung, Geldleistungen nach dem AIVG bezogen werden und die Einkünfte der Versicherungsgrenze II nicht übersteigen.

Die Kleinstunternehmerregelung gem. § 4 Abs 1 Z 7 GSVG tritt frühestens mit Beginn des Kalenderjahres in dem der Antrag gestellt wird und die Voraussetzungen glaubhaft gemacht werden, ein. Wird die Ausnahme im Kalenderjahr rückwirkend geltend gemacht, so beginnt sie mit dem Ersten des Kalendermonates, der auf die Antragstellung folgt, sofern im Kalenderjahr bereits Leistungen aus der Kranken-und/oder Pensionsversicherung bezogen wurden.

Beitragsgrundlagen monatlich:

 Berufsgruppen Versicherungszweige und Zeitraum    Mindestbeitragsgundlage  Höchstbeitragsgrundlage 
 Gewerbetreibende, Gewerbe-Gesellschafter, Ärzte, Apotheker, Patentanwälte   Pensionsversicherung in den ersten drei Kalenderjahren   537,78  4.935,00
 Gewerbetreibende, Gewerbe-Gesellschafter, Ärzte, Apotheker, Patentanwälte  Pensionsversicherung ab dem vierten Kalenderjahr  654,83  4.935,00
 Gewerbetreibende, Gewerbe-Gesellschafter   Krankenversicherung in den ersten zwei Kalenderjahren   537,78  537,78
 Gewerbetreibende, Gewerbe-Gesellschafter   Krankenversicherung im dritten Kalenderjahr    537,78  4.935,00
 Gewerbetreibende, Gewerbe-Gesellschafter  Krankenversicherung ab dem vierten Kalenderjahr  671,02  4.935,00
 Freiberufler ohne weitere Erwerbstätigkeit oder ohne Erwerbsersatzeinkommen  Pensions- und Krankenversicherung ohne zeitliche Begrenzung   537,78  4.935,00
 Freiberufler ohne weitere Erwerbstätigkeit oder ohne Erwerbsersatzeinkommen  Pensions- und Krankenversicherung ohne zeitliche Begrenzung    376,26  4.935,00

Zuverdienstgrenzen für Alleinverdiener (-erzieher)

 Familienstand des Ehe-(partners) Zuverdienstgrenze
 verheiratet/Partnerschaft und zumindest 1 Kind     6.000,00


Alleinverdiener ist, wer mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer (Ehe-) Partnerschaft lebt und einer der beiden für mindestens 1 Kind für mindestens sieben Monate den Kinderabsetzbetrag erhält. Das (Ehe-) Paar darf nicht dauernd getrennt leben und der Partner muss grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig sein (Ausnahme: Grenzpendler).

Alleinerzieher ist, wer mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer ehelichen oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt und den Kinderabsetzbetrag für mindestens 1 Kind für mindestens sieben Monate erhält.

Stand Februar 2012

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