innovativ denken verantwortlich handeln

Versicherung: Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Der Klimawandel erhöht laut Studien die Häufigkeit von Extremwetterereignissen. Stürme und Orkanböen kommen immer häufiger vor und können Schäden verursachen, die ohne Versicherungsschutz eine große finanzielle Herausforderung bedeuten würden.

Sturmschäden am Haus, im Haus oder am Auto

Die Versicherungsbedingungen der vereinbarten Versicherungspakete für Eigenheim, Haushalt und Kasko beschreiben detailliert, welche Sturmrisiken unter welchen Voraussetzungen abgedeckt sind. Für Sturmschäden am Eigenheim beispielsweise kommt die Sturmversicherung auf, sie ist meist Teil einer Eigenheimversicherung. Im Rahmen dieses Versicherungsschutzes sind etwa durch einen Sturm entstandene Schäden am Dach gedeckt. Wird durch einen Sturm auch ein Teil des Hausrats beschädigt oder kommt es in Folge zum Fensterbruch, ist dies beispielsweise im Versicherungsschutz einer Haushaltsversicherung enthalten. Knickt aufgrund einer Sturmböe ein Baum und beschädigt das Auto, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung meist nicht ausreichend, um zu einem Schadenersatz zu kommen. Erst die Versicherungsbedingungen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung können hier Versicherungsschutz bieten.

Wie findet man das richtige Versicherungspaket?

Wer gegen Sturmschäden umfassend versichert sein möchte, prüft am besten die Deckungsumfänge und Versicherungsbedingungen seiner bestehenden Versicherungsverträge, vergleicht Zusatzangebote von mehreren Anbietern und stellt sich ein auf die individuelle Wohnsituation angepasstes Versicherungspaket zusammen. Kommt es tatsächlich zu einem Sturmschaden, ist vor allem eine umfassende Dokumentation des Schadens mit Fotos wichtig. So lässt sich am besten belegen, welcher Schaden entstanden ist und welche Notreparaturen gegebenenfalls durchgeführt wurden, um Folgeschäden zu vermeiden. Wichtig ist eine zeitnahe Schadensmeldung an den Versicherungspartner, der eine Schadensprüfung durch Sachverständige veranlasst und die Klärung von Deckungsumfang sowie Schadenersatz in die Wege leitet.

Stand: 26. Februar 2024

Bild: Tamara - stock.adobe.com