Steuernews-TV
Achtung: Geringfügigkeitsgrenze im Fokus

Für das Jahr 2026 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert wie im Vorjahr 551,10 Euro monatlich. Geringfügig Beschäftigte sind zwar in der Unfallversicherung versichert, verfügen allerdings über keine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Was beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu beachten ist, erfahren Sie in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.