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Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2020
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
Geringfügigkeitsgrenze | € 460,66 |
monatlich | |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 690,99 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich |
€ 179,00 |
monatlich | € 5.370,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 10.740,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.265,00 |
Auflösungsabgabe | entfällt ab 2020! |
Stand: 28. Oktober 2019