Landwirtschaftsnews

Wichtige steuerrechtliche Grenzwerte Land- und Forstwirtschaft 2026

Auflistung der wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte des Jahres 2026

Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2026:

Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform)
Umsatzgrenze netto
(d. h. exkl. Umsatzsteuer)
> € 700.000,00
(zwei aufeinanderfolgende KJ.)
Einheitswertgrenze entfallen
Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Umsatzgrenze netto
(d. h. exkl. Umsatzsteuer)
> € 600.000,00
Einheitswertgrenze > € 165.000,00
Teilpauschalierung
Umsatzgrenze netto
(d. h. exkl. Umsatzsteuer)
<= € 600.000,00
Einheitswertgrenze > € 75.000,00
<= € 165.000,00
Vollpauschalierung
Umsatzgrenze netto
(d. h. exkl. Umsatzsteuer)
<= € 600.000,00
Einheitswertgrenze <= € 75.000,00
<= € 15.000,00
(isoliert Forstwirtschaft)
Fläche Weinbau <= 60 Ar Weinbaufläche
(isoliert für Weinbau)
Gartenbau <= € 2.000,00
Endverkaufserlöse
Einnahmengrenze LuF-Nebentätigkeiten
Einnahmengrenze brutto (d. h. inkl. Umsatzsteuer) <= € 55.000,00
Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG)
Umsatzgrenze <= € 600.000,00

Stand: 24. Februar 2026

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com