Landwirtschaftsnews

Wozu benötigen Land- und Forstwirte eine Betriebsnummer?

LFBIS-Betriebsnummer als Voraussetzung für landwirtschaftliche Förderanträge

Werden Land- oder Forstwirtschaften in Österreich betrieben, so benötigen diese eine Betriebsnummer (die sogenannte LFBIS-Nummer). Die LFBIS-Nummer (Land- und forstwirtschaftliches Betriebsinformationssystem) ist die siebenstellige Betriebsnummer, mit der land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Österreich identifiziert werden. Das Vorliegen einer Betriebsnummer ist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe aus nachfolgenden Gründen besonders wichtig: 

Beantragung von Agrarförderungen

Nur mit einer vorliegenden Betriebsnummer können Land- und Forstwirtinnen bzw. Land- und Forstwirte bestimmte finanzielle Unterstützungen oder Ausgleichszahlungen (z. B. über die Agrarmarkt Austria – AMA) beantragen. 

Tierhaltung

Die Betriebsnummer ist verpflichtend, um Tierseuchen oder Tierkrankheiten einzelnen Betrieben zuordnen und damit nachverfolgen zu können. So wird die Betriebsnummer beispielsweise auch im Zusammenhang mit der Führung in Rinderdatenbanken oder dem Tiertransport benötigt. 

Statistik und Verwaltung

Die Betriebsnummer ordnet bewirtschaftete Flächen und Tierbestände dem jeweiligen Betriebsführer zu und dient damit der offiziellen Erhebungen durch die Statistik Austria. 

Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit

Die Betriebsnummer dient zudem als Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Behördenkommunikation (etwa beim Kauf von landwirtschaftlichen Flächen oder im Zusammenhang mit Versicherungsfragen über die Sozialversicherungsanstalt der Bauern – SVS). Die Erstregistrierung und die Beantragung der LFBIS-Betriebsnummer können bei der örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer vorgenommen werden.

Stand: 26. August 2026

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com