Novelle des Preisaufzeichnungsgesetzes bringt Vereinfachungen für Beherbergungsbetriebe
Im Zuge des Budgetmaßnahmengesetzes 2026 wurde auch eine Novelle des Preisaufzeichnungsgesetzes beschlossen, welche mit 1.7.2026 in Kraft getreten ist und Vereinfachungen bei der Preisaufzeichnung in Beherbergungsbetrieben bringt.
Bislang mussten Beherbergungsbetriebe ihre Standardzimmerpreiskategorien im Eingangsbereich ausweisen, um Gästen einen unmittelbaren Preisvergleich zu ermöglichen. Diese Verpflichtung wurde im Rahmen des Budgetmaßnahmengesetzes 2026 aufgehoben. Die Änderung trägt der heutigen Buchungspraxis Rechnung: Gäste informieren sich überwiegend online über verfügbare Zimmer und Preise. Gleichzeitig werden Zimmerpreise zunehmend dynamisch gestaltet und können beispielsweise je nach Saison, Auslastung oder Buchungszeitpunkt variieren. Ein statischer Aushang von Standardzimmerpreisen entsprach daher immer weniger den tatsächlichen Marktgegebenheiten.
Eine weitere Neuerung betrifft die Ausweisung von Tourismusabgaben bzw. Ortstaxen. Zur Schaffung von Rechtssicherheit wurde klargestellt, dass diese Abgaben entweder im angegebenen Preis enthalten oder gesondert ausgewiesen werden können.
Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu € 2.500,00 maximal jedoch bis zu € 10.000,00. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Strafmaß auf bis zu € 3.750,00 maximal jedoch bis zu € 15.000,00.
Stand: 27. September 2026