Die aktuell geänderten Lohnsteuerrichtlinien des Finanzministeriums widmen sich nun auch dem Thema, wie mit unterjährigen Änderungen beim Familienbonus Plus umzugehen ist.
Ausländische Erntehelfer werden im Rahmen von Kontingenten für eine kurzfristige Beschäftigung entsprechend dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zur Arbeit in der Landwirtschaft zugelassen.