Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Wie an anderer Stelle schon erwähnt, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt Nebenleistungen anzuwenden.